Verantwortung

Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, d. h. er muss gewährleisten, dass er eine sichere Arbeitsumgebung bereitstellt, und regelmäßige Sicherheitsprüfungen für seine Mitarbeiter durchführen.
Die Verantwortung für die Vermeidung berufsbedingter Dermatitis liegt in erster Linie beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, d. h. er muss gewährleisten, dass er eine sichere Arbeitsumgebung bereitstellt, und regelmäßige Sicherheitsprüfungen für seine Mitarbeiter durchführen.
Anderenfalls kann dies zu Folgendem führen:
- Schlechte Arbeitsmoral
- Produktionsausfälle durch Abwesenheit der Mitarbeiter
- Negative Schlagzeilen
- Geldstrafen
- In schweren Fällen sogar Gefängnisstrafen
Unabhängig von den Verpflichtungen des Arbeitgebers hat auch der Mitarbeiter eine Verpflichtung, und zwar alle identifizierten Vorsorgemaßnahmen einzuhalten.
Verschiedene Studien sowie der Umfang der Arbeitsgesetzgebung bezüglich der Haut zeigen eindeutig, dass das Thema sehr ernst genommen werden muss, indem es aktiv angegangen wird.
